Schon ein wenig älter, aber dennoch sehr informativ
Knacken Sie den Geheimcode der ChefsWer ein Unternehmen verlässt, hat einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diese Regel gilt, seitdem das Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) am 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist. Mehr noch: Die Formulierungen sollen wohlwollend ausfallen und dem scheidenden Mitarbeiter keine Steine in den Berufsweg legen, zugleich aber der Wahrheit verpflichtet sein.
Vorsicht, Fallen: Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen
Die Wirklichkeit sieht oft genug anders aus. Im Dschungel der Zeugnisfloskeln finden sich nur die wenigsten Beschäftigten zurecht. Und so kann die erste Freude über das frisch ausgestellte Arbeitszeugnis schnell in bohrende Zweifel umschlagen. Viele Sätze klingen vordergründig freundlich oder gar übertrieben - und trotzdem lesen Experten zwischen den Zeilen, dass der Arbeitnehmer ein fauler, inkompetenter Kretin war.
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,313249,00.html